BVR Positionspapier - Zur Lage der Regie in Deutschland
Ergebnisse und Forderungen aus der Umfrage „Survive TwentyFive – Fix TwentySix“ des Bundesverbands Regie (BVR) in Kooperation mit der Deutschen Filmakademie
37 Prozent der Regisseur:innen in Deutschland denken darüber nach, die Branche zu verlassen.
71 Prozent konnten 2025 ihren Lebensunterhalt nicht oder nur eingeschränkt aus Regiearbeit bestreiten.
Die Branche befindet sich in einer anhaltenden strukturellen Krise – mit existenziellen Auswirkungen für den Standort Deutschland.
Zum ersten Mal in der Nachkriegsgeschichte droht die Stimme der deutschen Regie zu verstummen – nicht durch Zensur, sondern durch wirtschaftliches Ausbluten. Sterben die Regisseur:innen den Branchentod, sterben die deutschen Geschichten.
Befragt wurden 487 Regisseur:innen aus Fiktion, Dokumentarfilm und Werbung im Herbst 2025. Die Ergebnisse machen deutlich: Es handelt sich nicht um individuelle Probleme einzelner Filmschaffender, sondern um eine branchenweite, strukturelle Bedrohung mit existenziellen Folgen für den Standort Deutschland.
Die Folgen treffen Menschen konkret: Regisseur:innen, die ihre Rücklagen aufbrauchen, ihre Rentenversicherungen kündigen, ihre Regietätigkeit über Nebenjobs querfinanzieren müssen und ernsthaft überlegen, ob sie sich diesen Beruf noch leisten können.
Zum vollständigen Bericht: Umfrage 25/26
I. Die Lage in Zahlen
69 % der befragten Regisseur:innen beschreiben ihre aktuelle Auftragslage als schlecht oder unsicher.
37 % haben derzeit keinen Dreh in Aussicht.
71 % konnten 2025 ihren Lebensunterhalt nicht oder nur eingeschränkt aus Regiearbeit bestreiten; 74 % erwarten dies auch für 2026.
58 % erzielen ein Jahreseinkommen aus ihrer Regietätigkeit von unter 30.000 Euro brutto. 37 % verdienen dabei weniger als 15.000 Euro.
37 % denken ernsthaft darüber nach, die Branche zu verlassen.
Das sind keine Ausreißer, sondern der neue Normalzustand.
In den Freitextantworten der Umfrage wird das Ausmaß dieser Lage greifbar:
„Die Existenz hängt jedes Jahr aufs Neue am seidenen Faden, die Perspektiven sind nicht gerade rosig. Ich frage mich, wie lange ich das mental noch durchhalte - gleichzeitig liebe ich meinen Beruf sehr und habe viele Jahre dafür gekämpft, ihn ausüben zu dürfen.“ (männlich, 45–55)
„Ich sehe keine Perspektive, nachhaltig eine Zukunft in diesem Feld zu haben, die auch finanziell und psychisch trägt.“ (männlich, 35–45)
„So viel Freude der Job auch macht – wenn man ihn nicht ausführen kann, fühlt es sich einfach nur an wie Ballast.“ (weiblich, 35–45)
II. Was Regie bedeutet
Serien, Kinofilme, Fernsehfilme und jede andere Form filmischen Erzählens prägen, wie Menschen die Welt und einander wahrnehmen – unmittelbar, unter der Haut, auf eine Weise, die kaum ein anderes Medium erreicht. Wer diese Bilder gestaltet, gestaltet mit, wie eine Gesellschaft sich selbst sieht.
Diese Bilder entstehen nicht durch eine einzelne Person, sondern im Zusammenspiel vieler Gewerke – die Regie trägt dafür die künstlerische Gesamtverantwortung. Drehbuch und Regie sind die Urheber:innen des Films: Ohne sie entsteht kein Werk – keine Produktionsfirma, kein Sender und keine Plattform kann diese Leistung ersetzen. Am Anfang steht das Drehbuch; daraus einen Film zu machen, ist die maßgebliche Aufgabe der Regie. Regisseur:innen begleiten ein Projekt von der Stoff- und Drehbuchentwicklung über Besetzung und Dreh bis zur Montage, und treffen dabei Entscheidungen, die aus Geschriebenem Bilder, Spiel und Rhythmus werden lassen. Sie inszenieren die Schauspielenden und führen die Arbeit von Drehbuch, Kamera, Szenenbild, Schnitt, Musik, Ton, Produktion und Redaktion zu einem stimmigen Ganzen zusammen. Die Dokumentarfilmregie beobachtet, deckt auf, hinterfragt und verdichtet Wirklichkeit zu einer künstlerischen Form, gerade dort, wo Inhalte unbequem sind.
Wenn Regisseur:innen aus wirtschaftlichen Gründen aufgeben, verliert Deutschland nicht einzelne Kreative, sondern Stimmen, die sein Selbstbild prägen.
III. Eine Krise der gesamten Branche
Die Ergebnisse der aktuellen BVR-Umfrage stehen nicht allein. Drei weitere Erhebungen und Branchenauswertungen aus unterschiedlichen Perspektiven kommen 2025 zu fast deckungsgleichen Befunden.
Die Produzent:innen beschreiben die Krise aus Unternehmensperspektive: In der Herbstumfrage der Produktionsallianz beurteilen 85 Prozent der befragten Unternehmen die aktuelle wirtschaftliche Lage der deutschen Produktionsbranche 2025 als schlecht oder sehr schlecht – 2022 lag dieser Wert noch bei 56 Prozent. Als zentrale Treiber nennen rund neun von zehn Unternehmen sinkende Budgets und steigende Herstellungskosten, etwa acht von zehn langsame Entscheidungsprozesse und sinkende Auftragsvolumina. 74 Prozent erwarten auch für 2026 eine schlechte oder sehr schlechte Lage.
Auch die Umfrage der Initiative Fair Film zur Auftragssituation 2025 zeigt: 41,8 Prozent der befragten Filmschaffenden verzeichnen 2024/2025 Einkommenseinbußen von mehr als 20 Prozent gegenüber 2022/2023. Bei den auf Rechnung arbeitenden Filmschaffenden sind es sogar 48 Prozent. Knapp 80 Prozent mussten Rücklagen angreifen, knapp 40 Prozent haben Rentenversicherungen eingeschränkt oder gekündigt, zwei Drittel berichten von Auswirkungen auf ihre psychische Gesundheit.
Die Branchenplattform Crew United erlaubt ein detailliertes Bild der Realität des deutschen Film- und Fernsehgeschäfts. Ihre Auswertung „Produktionen Deutschland“ (2015 bis 10.04.2026) zeigt, dass die Zahl der Gesamtproduktionen (Fiktion + Nonfiktion) bundesweit seit 2022 stetig fällt. Waren 2022 noch 1.374 Produktionen in der Datenbank eingetragen, ist dieser Wert bis 2025 auf 988 gesunken – ein Minus von rund 28 Prozent. Da jüngere Jahrgänge wegen Nachmeldungen tendenziell unterzeichnet sind, dürfte der reale Rückgang eher noch unterschätzt sein.
Auch das gute Kinojahr 2025 widerlegt diesen Befund nicht – es verdeckt ihn. Das Umsatzplus von rund sechs Prozent und der Marktanteil deutscher Filme von 27,4 Prozent beruhen maßgeblich auf einem einzigen Erfolgstitel (vgl. FFA-Kinobilanz 2025); ein solcher Ausschlag ist kein Zeichen eines gesunden Systems, sondern ein Glücksfall.. Die hier dokumentierte Erosion vollzieht sich vor allem in der Auftragsproduktion für Fernsehen und Streaming – dort, wo die große Mehrheit der Regisseur:innen arbeitet – und sie ist gewachsen, während zentrale Bausteine der Reform jahrelang auf sich warten ließen: ein wettbewerbsfähiges Steueranreizmodell fehlt bis heute, die Investitionsverpflichtung kommt erst jetzt. Steigende Ticketverkäufe erreichen weder diese Budgets noch die Einkommen der einzelnen Filmurheber:innen.
Regisseur:innen, Filmschaffende und Produzent:innen beschreiben dieselbe strukturelle Krise aus unterschiedlichen Perspektiven: Die kreative und wirtschaftliche Grundlage der deutschen Film- und Fernsehproduktion erodiert gleichzeitig auf mehreren Ebenen. Betroffen ist nicht die Regie allein, sondern alle Gewerke.
IV. Eine Krise des Erzählens ist eine Krise der Gesellschaft
Diese Krise betrifft nicht nur die Menschen, die Filme und Serien herstellen. Sie betrifft uns alle, die wir täglich Filme und Serien schauen.
Kultur hält Gesellschaften nicht zusammen, indem sie Widersprüche glättet. Sie hält sie zusammen, indem sie gemeinsame Räume schafft, in denen Widersprüche sichtbar und verhandelbar werden. Film und Fernsehen leisten das auf besondere Weise: Sie übersetzen soziale Wirklichkeit in Figuren, Bilder, Konflikte und Emotionen. Sie geben Menschen das Gefühl, stattzufinden – und anderen die Möglichkeit, Lebenswirklichkeiten kennenzulernen, die nicht ihre eigenen sind. Deshalb sind Filme und Serien kein Beiwerk, sondern ein zentraler Bestandteil demokratischer Öffentlichkeit.
Das gilt besonders für deutsche Stoffe: Deutsche Filme und Serien erzählen deutsche Wirklichkeiten – das kann keine internationale Großproduktion ersetzen, so gut sie auch gemacht ist. Wer in einer ostdeutschen Kleinstadt lebt, wer die Nachwendezeit erlebt hat, wer in einem Milieu aufgewachsen ist, das im Mainstream nicht vorkommt, der fände sich dann nicht mehr wieder. Solche kulturelle Unsichtbarkeit ist kein Luxusproblem, sondern eine Frage der gesellschaftlichen Teilhabe.
Verloren geht das nicht mit einem Verbot, sondern durch wirtschaftlichen Druck. Selbstzensur beginnt mit der Angst um den nächsten Auftrag. Wer ökonomisch nicht abgesichert ist, zensiert sich selbst, lange bevor es jemand anders tut.
Der Verlust vollzieht sich schleichend. Zuerst werden die mutigen Stoffe weniger, dann die unbekannten Gesichter, dann die unbequemen Themen. Am Ende steht ein Programm, das niemanden stört und niemanden bewegt. Untergraben wird genau die kritische, vielstimmige Erzählung, auf die eine demokratische Öffentlichkeit angewiesen ist.
Wer deutsche Geschichten sehen will, muss die Menschen schützen, die sie erzählen.
V. Besondere Verantwortung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist beitragsfinanziert, weil er einen Auftrag erfüllt, den der Markt allein nicht leistet: kulturelle Vielfalt, künstlerisches Risiko, gesellschaftliche Relevanz.
Mit dem zum 1. Dezember 2025 in Kraft getretenen Reformstaatsvertrag und den ab 1. Januar 2026 geltenden ARD-Eckpunkten für Auftragsproduktionen (EPP 3.0) verändern sich die Rahmenbedingungen grundlegend. Strukturveränderungen sind ohne Frage notwendig. Sie dürfen aber nicht dazu führen, dass der Kulturauftrag in Fiktion und Non-Fiktion weiter zurückgefahren wird. Im Gegenteil: Sparzwang darf nicht zur Begründung werden, um künstlerisches Risiko abzubauen und Programmplätze noch enger auf Reihenlogik und Quoten-Optimierung zuzuschneiden.
Wie real diese Gefahr ist, zeigt die jüngste Entscheidung des MDR, die Produktion von „Polizeiruf 110“ und „Tatort“ für drei Jahre auszusetzen: Mit einem Federstrich verschwinden ausgerechnet jene Formate aus der Neuproduktion, die ostdeutsche Lebenswirklichkeit ins gesamtdeutsche Programm getragen haben – samt der Teams, Strukturen und Erzählstimmen, die daran hängen.
Begründet wird der Schritt mit der ausgebliebenen Anpassung des Rundfunkbeitrags – betroffen sind damit zwei der reichweitenstärksten Reihen des öffentlich-rechtlichen Fernsehens.
Die Antwort vieler Sender, nur das sei relevant, was viel gesehen werde, greift zu kurz. Reichweite misst Gewohnheit, nicht Qualität. Wer ausschließlich produziert, was bereits funktioniert hat, erzeugt ein Publikum, das nichts anderes mehr erwartet. Das ist kein Sachzwang, sondern eine strategische Entscheidung – eine, die der öffentlich-rechtliche Rundfunk im Lichte seines gesetzlichen Auftrags verantworten muss, der ausdrücklich über die Quote hinausgeht. Wer diesen Auftrag mit Reichweite gleichsetzt, untergräbt die Grundlage, auf der seine Finanzierung beruht.
Reichweite ist kein Ersatz für künstlerische und gesellschaftliche Relevanz.
VI. Die Investitionsverpflichtung im europäischen Vergleich
Die deutsche Investitionsverpflichtung ist ein wichtiger Schritt, bleibt im internationalen Vergleich jedoch zu schwach bemessen. Der am 27. Mai 2026 von der Bundesregierung beschlossene Gesetzentwurf (Mediendienste-Investitionsverpflichtungs-Gesetz, MedienInvestVG; vgl. Bundesratsdrucksache 324/26) sieht eine Basisquote von 8 Prozent vor, mit einer Öffnungsklausel ab 12 Prozent, und durchläuft nun das parlamentarische Verfahren. Damit liegt Deutschland deutlich hinter starken europäischen Modellen wie Frankreich (je nach Diensteart bis zu 25 Prozent) oder Italien (rund 20 Prozent).
Eine Investitionsverpflichtung wirkt dann, wenn sie substanziell bemessen, klar reguliert und konsequent durchgesetzt wird – und wenn sie mit einem konkurrenzfähigen Steueranreizmodell verzahnt ist. Die 8-Prozent-Basisquote ist ein Anfang, wird die Stabilisierung der Produktionslandschaft allein aber nicht leisten. Sie braucht eine wirksame Öffnungsklausel, klare Vorgaben zur Rechteteilung und eine begleitende Anreizförderung, die mit den europäischen Spitzenländern Schritt hält.
VII. Forderungen des BVR
Die Ergebnisse der Umfrage begründen einen dringlichen politischen und institutionellen Handlungsbedarf. Der BVR fordert:
1. Stärkung der Rechte der Filmurheber:innen – auch gegenüber KI
Der BVR fordert die Politik auf, die Rechte der Filmurheber:innen zu stärken: durch verbindliche Regeln für angemessene und transparente Vergütung entlang der gesamten Verwertungskette – und durch klare urheberrechtliche Leitplanken für den Einsatz
generativer KI. Wenn KI-Systeme mit den Werken von Regisseur:innen trainiert werden und Produktionsprozesse grundlegend verändern, müssen Zustimmung, Transparenz und Vergütung der Urheber:innen gesetzlich gesichert sein. Der Grundsatz ist einfach: Ohne Urheber:innen kein Film.
2. Ein klares Bekenntnis der Produzent:innen zu den Urheber:innen
Regie und Produktion sitzen in dieser Krise im selben Boot.Der BVR sucht den engen Austausch mit den Produzent:innen und setzt sich dafür ein, die Belange der Urheber:innen in den laufenden Verhandlungen zu Investitionsverpflichtung, Förderreform und Senderbedingungen zu berücksichtigen: faire Verträge, angemessene Beteiligung an Erlösen und Rechten, verlässliche Beschäftigungsperspektiven. Denn eine Produktionslandschaft trägt nur, wenn auch ihre Urheber:innen in ihr bleiben können.
3. Eine substanzielle Investitionsverpflichtung für Streamer
Internationale Plattformen, die in Deutschland erhebliche Umsätze erzielen, müssen verbindlich und in relevantem Umfang in deutsche und europäische Produktion investieren. Die im Gesetzentwurf vorgesehene Basisquote von 8 Prozent reicht nicht aus, um die deutsche Produktionslandschaft nachhaltig zu stabilisieren.
Der BVR fordert eine Anhebung der Basisquote auf perspektivisch 15%, eine wirksame Ausgestaltung der 12-Prozent-Öffnungsklausel mit klaren Vorgaben für Rechteteilung und unabhängige Produktion sowie eine verbindliche Evaluierung nach spätestens drei Jahren. Das französische Modell zeigt: Wo der politische Wille vorhanden ist, ist eine solche Verpflichtung erfolgreich umsetzbar.
Der BVR unterstützt damit ausdrücklich die Forderungen der Produktionswirtschaft – und ergänzt sie um die Bedingung, ohne die das Instrument ins Leere läuft: Verbindliche Vorgaben dazu, dass die Mittel über faire Rechteteilung und angemessene Vergütung auch bei den Urheber:innen ankommen. Eine Quote, die nur Produktionsvolumen misst, aber nicht, wie die Kreativen daran beteiligt sind, verfehlt ihr Ziel.
4. Ein konkurrenzfähiges deutsches Steueranreizmodell
Die Aufstockung von DFFF und GMPF auf 250 Millionen Euro mit 30 Prozent Förderquote ist ein wichtiger Schritt. Sie ersetzt aber kein automatisches, planbares Steueranreizmodell. Der BVR fordert die zügige Wiederaufnahme der Arbeiten am Steueranreizmodell / Tax Credit („Filmzulage“) gemeinsam mit den Bundesländern. Ohne ein solches Instrument wandern Produktionen, Arbeitsplätze, Know-how und Infrastruktur weiter ab. Was in zahlreichen europäischen Produktionsstandorten – etwa Frankreich, Belgien, Italien, Spanien, Portugal oder Großbritannien – funktioniert, muss auch in Deutschland möglich sein.
5. Schutz des Produktionsstandorts Deutschland
In Deutschland kulturell verankerte Stoffe dürfen nicht allein aus Gründen der Kostenersparnis ins Ausland verlagert werden. Das gilt insbesondere für Produktionen, die mit öffentlich-rechtlichen Mitteln oder Fördermitteln finanziert werden. Öffentliche Gelder müssen den deutschen Kultur- und Produktionsraum stärken, nicht seine Aushöhlung beschleunigen.
6. Schutz der künstlerischen Unabhängigkeit
Regisseur:innen sind künstlerische Urheber:innen audiovisueller Werke. Ihre Unabhängigkeit ist von außen wie von innen bedroht: durch eine Programmlogik, die nur Quote und Risikovermeidung folgt, und durch eine wirtschaftliche Lage, in der die Angst um den nächsten Auftrag zur stillen Zensorin wird.
Der BVR fordert Politik, ARD, ZDF und die KEF auf, Räume für künstlerische Freiheit, gesellschaftliche Relevanz und kulturelle Vielfalt zu sichern.
7. Mindestens 50 % der Beitragsmittel ins Programm
Der Rundfunkbeitrag wird erhoben, um Programm zu ermöglichen – kulturelle Vielfalt, künstlerisches Risiko und gesellschaftliche Relevanz. Tatsächlich fließen davon nach Berechnungen der Film- und Kreativwirtschaft derzeit nur rund 44 Prozent in den Programmaufwand. Der BVR fordert – gemeinsam mit den weiteren Verbänden, die diese Initiative bereits 2024 gegenüber der Rundfunkkommission der Länder erhoben haben – eine verbindliche Zweckbindung: Mindestens 50 Prozent des Aufkommens aus dem Rundfunkbeitrag müssen in die Programmkosten fließen. Diese „50+ fürs Programm“-Regel gehört in den Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag.
Schon ein Plus von sechs Prozentpunkten bedeutet – bezogen auf ein Beitragsaufkommen von zuletzt rund 8,7 Milliarden Euro – nach überschlägiger Rechnung rund 520 Millionen Euro zusätzlich für Inhalte pro Jahr. Geld, das unmittelbar in Stoffe, Aufträge und damit in die Arbeit jener Menschen fließt, deren wirtschaftliche Lage diese Umfrage dokumentiert.
Es geht dabei nicht darum, die Arbeit der festangestellten Programmmacher:innen kleinzurechnen. Es geht darum, dass die Einsparungen aus der Strukturreform verbindlich in das sichtbare Programm gelenkt werden – in originäre Stoffe, Auftrags- und Koproduktionen – statt in allgemeinen Struktur- und Verwaltungskosten aufzugehen. Eine gesetzliche Untergrenze macht genau das überprüfbar.
8. Mehr Mut und mehr Vielfalt im öffentlich-rechtlichen Rundfunk
Der BVR fordert eine deutliche Kurskorrektur bei ARD und ZDF: weg von Reihenlogik und Back-to-back-Produktion, hin zu originären Stoffen, Einzelstücken und neuen Handschriften. Wir fordern die Redaktionen auf, ihrer sozialen Verantwortung gerecht zu werden und ihre Aufträge breiter unter Kreativen zu verteilen. Nur so gelingen Wissenstransfer und Nachwuchsaufbau und stabilisiert sich die wirtschaftliche Lage der Regisseur:innen. Eine Branche, die immer nur auf das Bewährte setzt, verliert Nachwuchs, Mittelbau und Erneuerung – und am Ende ihr Publikum.
9. Anerkennung der prekären Lage freiberuflicher Regisseur:innen
Regisseur:innen arbeiten überwiegend freiberuflich, projektbasiert und ohne ausreichende soziale Absicherung. Knapp die Hälfte ist auf Querfinanzierung durch Tätigkeiten als Autor:in, Dozent:in oder branchenfremde Jobs angewiesen, um die Regietätigkeit überhaupt aufrechterhalten zu können. Die aktuelle Umfrage zeigt, wie sich fehlende Planbarkeit und ausbleibende Aufträge negativ auswirken: auf die eigene Arbeit, auf die Psyche und auf die Zuversicht für die persönliche Zukunft.
Der BVR fordert faire Bezahlung, verlässliche Absprachen, transparente und zügige Entscheidungen sowie realistische Planbarkeit von Projekten und Arbeitsphasen. Darüber hinaus braucht es eine politische Initiative zur besseren sozialen Absicherung projektbasiert arbeitender Kreativer – auch über den Filmbereich hinaus.
VIII. Schluss
Die BVR-Umfrage ist ein Alarmsignal. Eine Film- und Fernsehbranche verschwindet nicht von heute auf morgen. Sie verliert zuerst Aufträge, dann Talente, dann Infrastruktur und schließlich ihre Relevanz.
Wer darin eine notwendige „Marktbereinigung“ sieht, verkennt, wie eine Kreativbranche funktioniert: Verlorene Infrastruktur, gewachsene Arbeitszusammenhänge und ausgebildete Teams kehren nicht einfach zurück, wenn die Nachfrage wieder steigt. Starke Filme entstehen nicht aus dem Nichts. Sie brauchen eine funktionierende, atmende Filmkultur. Erfolg lässt sich nicht planen; er entsteht dort, wo Kreative ohne existenzielle Not arbeiten können – und das Scheitern einzelner Projekte ist dabei kein Ausschuss, sondern Voraussetzung der Erfolge.
Wer nur den „erfolgreichen“ Film behalten und sich den Rest ersparen will, zerstört den Nährboden, auf dem Erfolg überhaupt erst wächst – und wird am Ende beides verlieren.
Deutschland steht vor einer kulturpolitischen Entscheidung: Will man eine eigenständige Film- und Serienkultur erhalten, die stark und selbstbewusst ihre eigenen Impulse setzt – national wie international? Oder will man weiter zuschauen, wie eine ganze Branche in die Bedeutungslosigkeit abrutscht?
Methodischer Hinweis: Befragt wurden im Herbst 2025 insgesamt 487 Regisseur:innen aus Fiktion, Dokumentarfilm und Werbung, erreicht über die Verteiler des Bundesverbands Regie und der Deutschen Filmakademie. Die Erhebung erhebt keinen Anspruch auf statistische Repräsentativität, deckt sich in Richtung und Größenordnung aber mit weiteren Branchenerhebungen des Jahres 2025, insbesondere Produktionsallianz, Initiative Fair Film und Crew United.
Quellen und Links
• BVR-Umfrage / vollständiger Bericht
• Produktionsallianz: Herbstumfrage 2025
• Initiative Fair Film: Umfrage zur Auftragssituation 2025
• Crew United: Auswertung „Produktionen Deutschland“ / Branchendatenbank
• FFA: Kinobilanz / Kinojahr 2025
• Rundfunkkommission der Länder: Reformstaatsvertrag
• ARD: Zusammenarbeit mit der Film- und Fernsehwirtschaft / Eckpunkte Auftragsproduktionen
• Bundesregierung: Investitionsverpflichtung / Investitionspakt und Filmbooster
• Bundesratsdrucksache 324/26: Entwurf MedienInvestVG
• Bundesregierung: Aufstockung Filmförderung auf 250 Mio. Euro
• FFA: DFFF-/GMPF-Richtlinien mit 30 % Förderquote
• European Audiovisual Observatory: Frankreich/SMAD-Investitionspflichten
• European Audiovisual Observatory: Italien/Investitionspflichten
• „50+ fürs Programm!“-Forderung