GVR Synchron: BVR fordert angemessene und faire Verteilquote für Regie und Autoren

Verbandsnews
Als Verband der Synchronregisseure fordert der BVR eine angemessene Vergütung von 60% für Autoren und Regie.

Ver.di, BFFS und IVS wollen Regisseure und Autoren mit 5 % abspeisen. An die Sprecher*innen sollen 90% gehen. Um diese Quote zu erzwingen, wird ihrerseits die Gründung eines neuen (Synchron-)Regieverbandes vorgegeben.

Die GVR ist bis auf die Binnenverteilung verhandelt und unterschriftsreif. Der Streit tobt nun über die Verteilquoten im Binnenverhältnis. Fakt ist: die GVR kann erst abgeschlossen werden, wenn die Quote gefunden ist.   

 

Woher der GAP?

 

BFFS, IVS und ver.di wollen dem Ausschüttungsmodell der GVL – Gesellschaft für Leistungsschutzberechtigte folgen. Nach diesem liegen die Quoten bei 90% für Sprecher und 5% für Regie. Die GVL vergütet keine Autoren, die 5%-Quote für Regie soll daher auch Anwendung für das Drehbuch finden. Rohübersetzer sollen gar nicht berücksichtigt werden, Ensemble-Sprecher schon.  

 

Die GVL bewertet die Hauptrollensprecher in der Intensität der Mitwirkung gleichwertig. Die unterschiedliche zeitliche Inanspruchnahme der Synchronschaffenden wird nicht berücksichtigt. Ebenso wenig wird die unterschiedliche schöpferische Prägung der Mitwirkenden berücksichtigt. 

 

Diesem Berechnungsmodell kann der BVR nicht folgen. Die Quoten der GVL sind weder urheberrechtlich begründbar noch auf die Synchronschaffenden übertragbar. 

 

Der BVR fordert eine der qualitativen und quantitativen Leistung der Synchronschaffenden adäquate Verteilung der Vergütung:

 

  • Die eigentliche schöpferische Prägung der Synchronisation liegt in den Händen des Autors und des Regisseurs. In ihnen liegen die gesamte kreative und schöpferische Verantwortung der Filmsynchronisation. 
  • Die Synchronsprecher hingegen sprechen anhand der detaillierten Weisungen des Regisseurs. Ihnen verbleibt nur ein sehr geringer Gestaltungsraum im Rahmen der Vorgaben des Regisseurs. Aufgabe des Synchronsprechers ist es, die Originalversion in Perfektion in eine Synchronfassung zu übertragen. Die Qualifikation eines Synchronsprechers bemisst sich gerade danach, wie genau er alle Anforderungen und Maßgaben der Originalversion und die Anweisungen des Synchronregisseurs umsetzen kann. Daher verbleibt dem Synchronsprecher im Regelfall wenig interpretatorischer Spielraum.
  • Neben der kreativen Handschrift sind dieGewerke in ihrem quantitativen Umfang der Beiträge (Dauer) zu berücksichtigen. Nachfolgend werden die Aufwände in einem durchschnittlichen 90-minütigen Spielfilm genannt: Während die Übersetzung (3 Tage), Buch (6 Tage) und Regie (6 Tage) zusammen 15 Tage an der Synchronisation eines Kinofilms arbeiten, sind alle Hauptrollen 4 Tagetätig, die Nebenrollen einschließlich Ensemble maximal 2 weitere Tage. Das Verhältnis von Übersetzung, Buch und Regie auf der einen Seite und Synchronsprecher auf der anderen Seite beträgt also 15 Tage zu 6 Tage, somit etwas mehr als 2/3(Synchronbuch und -regie) zu etwas weniger als 1/3(Synchronschauspieler/-sprecher).

 

 

Fazit:

 

Die vom BVR vorgeschlagene Verteilung von Nachvergütungen zwischen den an der Synchronisation beteiligten Gewerken von 60% für  die Synchronregisseure und -autoren (bzw. Übersetzer) zusammen und 40% für die Synchronsprecher zugunsten der Synchronsprecher ist bereits ein Entgegenkommen um mehr als 6,6 %.  Ein Weniger für die Synchronregisseure und -autoren (bzw. Übersetzer) ist nicht angemessen.