DER BVR FORDERT EINE FAIRE UNTERSTÜTZUNG DER KREATIVEN

Pressemitteilung
ES MÜSSEN DRINGEND VERBINDLICHE REGELN IM UMGANG MIT PRODUKTIONSSTOPPS UND -VERSCHIEBUNGEN GEFUNDEN WERDEN.

Berlin, 20.03.2020. Corona hat die deutschen Kreativen eingeholt! In Einzelfällen werden trotzdem noch Filmproduktionen weitergeführt, obwohl die aktuelle Lage bekannt ist. An den sogar von der Bundeskanzlerin empfohlenen Mindestabstand ist bei einer Spielfilm- oder Serienproduktion nicht zu denken. Bis zu einem kompletten Drehverbot bleiben daher die Filmsets als Virenschleudern bestehen: Zwar werden an manchen Filmstandorten keine Drehgenehmigungen im öffentlichen Raum erteilt. Gedreht wird dann eben auf Privatgrund oder im Studio. Produzenten müssten in „lässigere“ Bundesländer wechseln, um ihre Verträge gegenüber Sendern und Kreativen zu erfüllen.

Der BVR fordert daher ein umfassendes Drehverbot für Spielfilme und Serien in allen Bundesländern.

Das Verbot ist überfällig, verhindert die weitere Ausbreitung der Epidemie und ermöglicht, existenzsichernde Maßnahmen für alle Betroffenen einzuleiten. Der überwiegende Teil der Filmproduktionen tendiert zur Absage. Viele Produktionen sind schon in den April oder Mai verschoben, ohne jedoch die finanziellen Konsequenzen zu bedenken oder den Kreativen zumindest großzügige Kompensationsregelungen anzubieten.

Rechtswidrige Kündigungen oder verweigerte Vertragserfüllung – wenig Fairness.

Corona Virus ist kein Fall der „höheren Gewalt“ – wie die höchst unterschiedlichen Reaktionen von Sendern und Produzenten zeigen. Drehverbote sind ausgeblieben. Statt sich an die mündlichen und schriftlichen Absprachen zu halten, versuchen es die Produzenten mit allerlei Ausflüchten. Mündliche Absprachen der Kreativen mit den Produzenten oder solche per E-Mail werden gerne als unverbindlich und „wertlos“ angesehen. Eine vereinbarte Vergütung ist grundsätzlich zu bezahlen, egal ob gedreht wird oder nicht. In der Krise werden schriftliche Verträge ohne klare Angabe von Gründen gekündigt. So hat die UFA zur Beendigung einer laufenden Produktion Kündigungen verschickt.

Aufforderung an die Produzenten: Nutzen Sie die Regelungen zur Kurzarbeit.

Richtig wäre ein Antrag auf Kurzarbeit gewesen und für die freien Mitarbeiter Entschädigungszahlungen. Völlig dreist erscheint die Berufung anderer Produzenten auf einen nicht unterschriebenen Vertrag, der aber dem Produzenten längst mit einer Unterschrift des Kreativen vorliegt. In einer Branche, in der die schriftlichen Verträge meist erst am Filmset zur Verfügung gestellt werden (oder erst gleich nach Drehende), meinen manche Produzenten wie Sender, mit den Kreativen nach Gutdünken „Schlitten fahren“ zu können. Ihr Verhalten begründen Produzenten z. B. damit, sie hätten nichts mehr vom Sender gehört und müssten von daher jetzt abbrechen. Richtiger hat es die Berliner AVE gemacht: Antrag auf Kurzarbeit bis zum geplanten Vertragsende und die Zusage zur Wiedereinstellung bei Projektfortsetzung.

Das häufig unsolidarische und egoistische Verhalten der Beteiligten hat inzwischen viele Produktionen erfasst.

Die Ankündigung der Sender, sich an den Kosten der Produktionsverschiebung mit 50 % des Budgets zu beteiligen, begrüßt der BVR, ebenso die Initiative der Bundesregierung zur Bereitstellung von Geldern. Doch es bleiben wichtige Frage offen: Wie genau sollen diese Gelder verteilt und eingesetzt werden? Was davon kommt letztendlich bei den Kreativen an? Wie werden Kurzarbeitergeld oder vergleichbare Lösungen für Freiberufler (im Sinne von § 56 IfSG) zugunsten der Kreativen eingesetzt, oder müssen nun alle Kreativen ihre Produzenten verklagen, um über die Runden zu kommen? Welche Unterstützung geben die Arbeitsämter und die staatlichen Stellen?

Der BVR weist darauf hin, dass zusätzliche Mittel nicht nur im Auftragsproduktionsbereich benötigt werden, sondern auch im Bereich der Koproduktionen.

Die Existenz der Kreativen ist in nie dagewesenem Ausmaß gefährdet.

Momentan tun viele Produzenten zu wenig, um zu verhindern, dass die Kreativen in eine existenzgefährdende oder gar existenzvernichtende Situation gelangen. Die Kreativen können den Ausfall nicht mehr auffangen, haben, wie jeder andere auch, ihre Verpflichtungen zu erfüllen (Familie, Miete, Fixkosten etc.). Ansprüche auf Arbeitslosengeld sind in der Regel über den Winter längst verbraucht. Im Sinne des viel zitierten Schulterschlusses appellieren wir an alle Beteiligten, dass gebotene Drehverschiebungen nicht zu Lasten der Kreativen und Set-Mitarbeiter gehen dürfen.

Der BVR appelliert darum an die Regierungen in Bund und Ländern, Produzenten, Sender und Filmförderungen: Lassen Sie nicht zu, dass die Existenz der Kreativen in nie dagewesenem Ausmaß gefährdet oder vernichtet wird. Das bei Produzenten bzw. Sendern liegende Produktions- und Betriebsrisiko darf nicht auf die Freiberufler und Angestellten abgewälzt werden. Stellen Sie stattdessen bitte unbedingt sicher, dass Ihre Hilfsmaßnahmen die Kreativen auch direkt erreichen.

Der schlichte Grundsatz muss lauten: Hilfe nur für die, die auch Hilfe gewähren!

Der BVR arbeitet mit all seinen Initiativen und auch gemeinschaftlich mit anderen Verbänden daran, die Existenz der freiberuflichen Kreativen abzusichern. Dies beinhaltet Vorschläge zur Stundung von Beiträgen für die Krankenkasse und Rentenbeiträge bei der KSK, sei es durch direkte Zahlungen des Bundes für den Verdienstausfall, sei es mit Vorschlägen zur einer Anwendung der Entschädigungsregeln nach dem Infektionsschutzgesetz, was die Möglichkeit von Erstattungsansprüchen ermöglichen würde. 

Der Bund sowie alle Betroffenen müssen solidarisch handeln – und das schnell!

Der Vorstand des BVR

Matthias Greving, Cornelia Grünberg, Stefan Hering, Stefan Lukschy und Satu Siegemund