BVR - NETFLIX AUFFORDERUNG ZUR SCHLICHTUNG

Pressemitteilung
NACH DEM ERKLÄREN DES SCHEITERNS DER VERHANDLUNGEN FORDERT DER BVR JETZT NETFLIX ZUR SCHLICHTUNG NACH § 36A URHG AUF

Der Bundesverband Regie hatte Netflix im Januar 2020 nach Bekanntgabe der Verhandlungen mit ver.di und dem BFFS aufgefordert, Gemeinsame Vergütungsregeln nach § 36 UrhG für die von ihm vertretenen Regisseurinnen und Regisseure zu verhandeln.

Mehrere Verhandlungstermine führten zwar zum Austausch der Positionen, aber zu keinem Ergebnis; die Angebote von Netflix an die Regisseurinnen und Regisseure des BVR blieben weit hinter den Erwartungen und Vorstellungen von Angemessenheit des BVR für die gewünschten Leistungen und umfassenden Rechteeinräumungen zurück. Da keine weiteren Termine mit Netflix vereinbart werden konnten, hatte sich der Vorstand des BVR im Juni 2022 entschlossen, das Scheitern der Verhandlungen zu erklären.

Jetzt fordert der BVR Netflix zu dem gesetzlich vorgesehenen Schlichtungsverfahren nach § 36a UrhG auf. Der BVR legt dazu einen Vorschlag für eine Gemeinsame Vergütungsregel Regie für den Bereich fiktionale Serie für den internationalen Streamer Netflix vor und macht mit der Benennung von Frau Prof. Dr. Eva Inés Obergfell, seit April 2022 Rektorin der Universität Leipzig, einen Vorschlag für den Vorsitz der Schlichtungsstelle.

Das Verfahren ist begleitet von einiger verbandspolitscher Unruhe, hat doch die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di gemeinsam mit dem BFFS 2020 eine GVR mit Netflix über Folgevergütungen im Bereich fiktionale Serie und im Frühjahr 2022 für Langfilme vereinbart, die auch Geltung für die Regie beanspruchen.

Der BVR hat ver.dis Repräsentanz für Regie – die lt. Gesetz zentrale Voraussetzung zum Führen von GVR ist – und damit die Gültigkeit dieser gewerkschaftlichen GVR für Regisseure und Regisseurinnen grundsätzlich infrage gestellt. Im Juli 2022 legte ver.di mit einem „Vertrag“ über Erstvergütungen für Regie für Netflix-Serien nach, eine Regelung, deren Wirksamkeit nach Ansicht des BVR noch entschiedener bezweifelt werden muss, da sie die gesetzlichen Standards schon in der Form unterschreitet. 

Der BVR macht den jetzt vorgelegten Einigungsvorschlag öffentlich zugänglich, um deutlich zu machen, dass er willens und in der Lage ist, Verhandlungen in jedem Bereich von fiktionaler Regie für seine Mitglieder zu führen und dass das Setzen von verbindlichen Standards von Honorierungen für Regie Kernkompetenz und ureigenstes Selbstverständnis ist.

Den Einigungsvorschlag finden Sie auf dieser Seite unten anstehend zum Download.

 

Der Vorstand

 

Kontakt und Rückfragen:

Bundesverband Regie e.V.

Jobst Oetzmann Beirat des Vorstands

jobst-oetzmann@web.de

Dr. Florian Prugger, Justiziar des BVR

ra@prugger.de