Bundeskabinett hat Referentenentwurf zum FFG angenommen

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Faire Beteiligung der Urheber:innen ist einen Schritt weiter: Beteiligung an Referenzgeldern für Drehbuch & Regie!

Das Bundeskabinett hat am 22.5.2024 einer Neufassung des Filmfördergesetzes (FFG) zugestimmt (siehe hier). Vorgesehen ist erstmalig eine Beteiligung von Drehbuch und Regie an den Referenzmitteln in Höhe von je 5%. Dabei wurden als Fördervoraussetzung eine Vergütung nach Tarifvertrag, GVR oder vergleichbaren Maßstäben und das Angebot einer betrieblichen Altersvorsorge für Filmschaffende eingeführt.

Die Vorgaben zu „Angemessene(n) Beschäftigungsbedingungen“ entsprechen den Forderungen des BVR und der Initiative Fair Film sowie der Gewerkschaften. Fördergelder sind nur zu gewähren, wenn soziale Mindeststandards eingehalten werden: Mitarbeiter und Selbstständige Tätige müssen bei geförderten Filmen nach Tarifverträgen, GVR oder vergleichbaren Maßgaben bezahlt werden. Ebenso muss ihnen eine zusätzlichen betrieblichen Altersvorsorge angeboten werden (§ 81 FFG-REF-E):

Der Referentenentwurf wird im nächsten Schritt dem Bundestag vorgelegt und wahrscheinlich noch vor der Sommerpause verabschiedet. 

Alle anderen Regelungen, wie die Richtlinie des BKM zur selektiven Förderung, die Investitionsverpflichtung von Streamingdiensten und das Steueranreiz-Modell liegen im Entwurf vor und sind in Beratung und Bearbeitung.