NETFLIX muss mit dem BVR in die Schlichtung

Pressemitteilung
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Das Kammergericht Berlin hat entschieden:

Netflix IO, eine der US-amerikanischen Konzerntöchter von Netflix, und die für Europa verantwortlich Konzerntochter Netflix B.V. müssen sich – neben der Allianz deutscher Produzenten - der Schlichtung mit dem Bundesverband Regie stellen. Netflix hat kein Rechtsmittel eingelegt. Der Beschluss des Kammergerichts ist damit rechtskräftig. 

Seit 2020 verhandelte der BVR mit Netflix Gemeinsame Vergütungsregeln (GVR) für Regie. Für die Erstvergütung war kaum mehr geboten als das, was deutsche Sender für deutsche Produktionen bieten, und als Folgevergütungen hatte Netflix angeboten, was sie bereits mit ver.di und dem BFFS verhandelt hatten - insbesondere vor dem Hintergrund einer fehlenden angemessenen Beteiligung für die weltweite Nutzung ist dies völlig unangemessen. Daher hatte der BVR Ende 2022 zur Schlichtung aufgefordert.

Entsprechend den Vorgaben des Kammergerichts, das sich ganz an die bisherige Rechtsprechung des OLG Köln und des Bundesgerichtshofs hält, werden nun drei Schlichtungsstellen ihre Arbeit aufnehmen. Den Vorsitz hat jeweils Professor Dr. Alexander Peukert, Frankfurt, inne.

Rechtsanwalt Dr. Florian Prugger, Justiziar des BVR, der den BVR in dem Verfahren vertreten hat: „Das neue Urhebervertragsrecht hat gezeigt, dass es für Verhandlungen mit ausländischen Verwertern (EU wie Nicht-EU) funktioniert. Das Gericht hat nicht nur die Netflix Niederlassung in Amsterdam sondern auch die kalifornische Produktionseinheit Netflix IO dazu verpflichtet, sich auf eine Schlichtung mit dem BVR einzulassen. Das wird den Produktions-Standort Deutschland und die deutsche Urheberschaft stärken“.

Netflix hatte sich unter anderem mit dem Argument gewehrt, bereits eine vom BVR als unangemessen angesehene Vereinbarung mit der Dienstleistungsgesellschaft ver.di geschlossen zu haben.

Dr. Prugger ferner: „Das Gericht hat im Beschluss festgestellt: Es kommt nicht darauf an, ob ver.di die deutsche Regie mit seinen Abschlüssen billig verkauft hat oder nicht. Der BVR als Vereinigung der Film-, TV- und Streaming-Regisseur:innen steht für sich und hat ein gesetzlich verbrieftes Recht auf eine Schlichtung mit Netflix“. Die Regelung mit ver.di spielt keine Rolle. Das Gesetz hat „gehalten“.

Geschäftsführer Jobst Oetzmann verweist auf die Ergebnisse, die die US-amerikanische Schwesterorganisation der Regisseur:innen, die Directors Guild of America (DGA) in den USA erreicht hat: „Für Folgevergütungen konnten die US-amerikanischen RegisseurInnen 2020 Steigerungen um 40% und 2023 um bis zu 76% erreichen. Die seinerzeitigen Verhandlungsergebnisse von ver.di waren vorher schon schwierig genug. Inzwischen sind sie weder in der Struktur noch in der Höhe diskutabel.“

Der BVR hatte bereits 2022 zur Schlichtungsaufforderung einen Vorschlag für eine Einigung vorgelegt und diesen auf seiner Webseite veröffentlicht.

Der Vorschlag sieht eine auf die Nutzungszeit und -territorien bezogene Vergütung vor, entsprechend der deutschen und europäischen Vorgaben fairness and proportionality. 

Wir freuen uns auf die Verhandlungen und sind zuversichtlich, in der Schlichtung ein gutes Ergebnis zu erreichen.