STUDIE DER INITIATIVE URHEBERRECHT DECKT AUF: KI-TRAINING IST EINE EKLATANTE COPYRIGHT-VERLETZUNG

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Bestehende gesetzlichen Regelungen zum Text und Data-Mining treffen technisch nicht zu.

Das am 5.9.2024 in Brüssel vorgestellte Gutachten von Prof. Dr. Tim W. Dornis (Universität Hannover) in Zusammenarbeit mit Prof. Dr. Sebastian Stober (Universität Magdeburg) der Initiative Urheberhecht zum sog. Text und Data-Mining erklärt die Eingriffe der KI-Industrie für nicht mit dem europäischen Urheberrecht vereinbar.

Seit Einführung 2019 in europäisches Recht und 2021 mit der Implementierung in deutsches Recht ist das so genannte Text und Data-Mining (§ 44b UrhG) erlaubt – ohne dafür vergüten zu müssen. Einzig mit einem ins Werk eingeschriebenen elektronischen Vorbehalt können Urheber sich davor schützen, dass ihre Werke von den „Harvestern“ aufgesaugt und an KI-Unternehmen verkauft werden. Das jetzt vorgestellte Gutachten erklärt diese Praxis als rechtlich nicht anwendbar.
 

„Diese Studie ist brisant, denn sie belegt, dass wir es mit einem groß angelegten Diebstahl geistigen Eigentums zu tun haben. Jetzt ist die Politik am Zug, die notwendigen Konsequenzen zu ziehen und diesem Diebstahl auf Kosten von Journalisten und anderen Urhebern endlich ein Ende zu setzen“, kommentiert Hanna Möllers, Justiziarin des DJV und Vertreterin der Europäischen Journalisten-Föderation (EJF).