DER ZORN DER VERWERTER

Pressemitteilung
ODER: DER (ERNEUTE) UNTERGANG DES ABENDLANDES

Der Regierungsentwurf zur Urheberrechtsreform ist verbesserungswürdig.

Die Auskunfts- und die Direktvergütungsregelungen sind dabei für Urheber:innen und Künstler:innen von zentraler Bedeutung und dürfen nicht verwässert werden.

Ist das wirklich der Untergang des Abendlands?

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Der Bundesverband Regie (BVR), der Verband Deutsche Drehbuchautoren (VDD), die Deutsche Filmkomponistenunion (DEFKOM), Composers Club (CC) und mediamusic möchten als die wesentlichen Urhebervereinigungen im Bereich Film und Fernsehen hervorheben, dass für Autor:innn und Regisseur:innen die aus der europäischen Gesetzgebung kommenden erweiterte Ansprüche auf Angemessenheit, Auskunft und dem Direktvergütungsanspruch von zentraler Bedeutung sind. Sie begrüßen daher ausdrücklich, dass der Regierungsentwurf zur Urheberechtsreform sich an den entscheidenden Stellen klar zu diesen Punkten und im Sinne der Urheber:innen äußert.

Die Regelungen sind ein erheblicher Beitrag dazu, angemessene Vergütungen für diejenigen durchsetzbar zu machen, die den wirtschaftlichen Erfolg der Film- und Fernsehindustrie im Ganzen und der Sender und des Kinofilms im Speziellen ausmachen. Der Markt der audiovisuellen Inhalte ist ein Wachstumsmarkt mit gigantischen Möglichkeiten – sei es finanziell oder im Hinblick auf die Akzeptanz der öffentlich-rechtlichen Sender.

Wer in dieser Situation behauptet, notgedrungen weniger ins Programm zu investieren, nur weil es gesetzliche Auskunftspflichten gibt, entkoppelt seine Argumente von der Entwicklung und Bedeutung des Markts bzw. von seinem Auftrag.

Das kann besser werden:

Die Verbände würden es begrüßen, wenn insbesondere der Auskunftsanspruch vor allem bezüglich der Verwerter entlang der Lizenzkette noch genauer geregelt würde, die vorgeschlagenen Regelungen enthalten zuviele Hindernisse. Auch sollten die in der DSM-Richtlinie nicht erwähnten „geringfügigen Nutzungen“ im neuen Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz gestrichen oder vergütet werden. Die aufgeführten Ausnahmen sind in der vorliegenden Form eine Enteignung der Kultur, Medien- und Kreativwirtschaft.

Als wesentlich sehen die Verbände BVR, VDD und DEFKOM, Composers Club und mediamusic ebenfalls an, dass die „Rückwirkung der Auskunftsverpflichtung“ (in § 133 UrhG) nicht abgeschwächt wird. Die hier ausgesprochenen Urheberansprüche werden bereits durch die Gesetzesbegründung in Abrede gestellt, die es in dieser Form Urheber:innen unmöglich macht, Auskunft für die vergangenen 10 Jahre zu erhalten; diese Abschwächung ist schlicht zu streichen. Hier sei angemerkt, dass die deutschen Produzenten und Sender schon seit Jahren zur Auskunft verpflichtet sind.

Der Zorn der Verwerter

Als befremdlich sehen Regisseur:innen, Autor:innen und Komponisten:innen die heftige Abwehr der Sender- und Verwerterseite an. Nach fünf Jahren europäischer und zwei Jahren deutscher Entscheidungsfindung scheint der Gesetzgeber an einem entscheidenden Nerv des Urheberrechts angekommen zu sein. In keinem anderen europäischen Land ist die Implementierung der sog. „Copyright“-Richtlinie so umstritten wie in Deutschland. Film- und Fernseh-Produzenten, öffentlich-rechtliche wie private Rundfunksender, die SPIO - unsisono hagelt es Beschwerden darüber, wie unzumutbar die neuen Regelungen vor allem für den audiovisuellen Bereich seien.

Der Grund für die „deutsche Aufregung“ dafür liegt u.a. darin, dass die meisten europäischen Nachbarländer gesetzliche Rahmenbedingungen haben, die der deutsche Gesetzgeber den Filmurhebern nie zugestehen wollte. Die meisten europäischen Filmurheber:innen sind ungleich privilegierter als ihre deutschen Kolleg:innen und oft durch kollektive Rechtwahrnehmungen geschützt.

Es ist also nicht die Zeit, Sand ins Getriebe der urheberfreundlichen Regelungen zu streuen, sondern Zeit, endlich eine Reform zu beschließen, die Urheber:innen echte Chancen einräumt und somit einen Ausgleich schafft. Diese Reform ist nicht der Untergang der Sender, Verwerter oder Produzenten. Es ist der Auftakt zu mehr Augenhöhe für die Urheber:innen und ausübenden Künstler:innen. Das Abendland wird davon profitieren.

23. März 2021

 

„Alles, was für Künstler in diesen Tagen gut ist, sollte auch getan werden. Der Gesetzgeber sollte keine Angst haben, hier zu viel zu tun, denn Künstler sind immer in der schwierigeren Position.“ - Margarethe von Trotta, Regisseurin

„Die Politik – in Berlin wie Brüssel – trägt eine große Verantwortung dafür, dass endlich auch in den digitalen Märkten faire Bedingungen herrschen, allen voran für die Urheber und Künstler, denn ohne uns fängt Kultur und Kunst auch digital erst gar nicht an. Und unsere verzweifelte Situation der Pandemie hat nachdrücklich klar gemacht, dass wir auch im Netz zu fairen Honoraren kommen müssen.“ - Prof. Dr. Fred Breinersdorfer, Drehbuchautor und Produzent.

„Wenn angemessene Vergütung angemessen bleiben soll, muss auch die Durchsetzung von Ansprüchen funktionieren. Ohne eine starke Durchsetzung stehen die Kreativen weiter im Regen.“  - Oliver Hirschbiegel, Regisseur

„Es ist keiner Weise nachvollziehbar, warum ein Auskunftsanspruch so schwierig sein soll. Seit über 20 Jahren schafft die Telekom es, jedes einzelne Telefongespräch in ihren Rechnungen detailliert mit Uhrzeit und Dauer aufzuführen. Warum soll ein ähnliches Auskunftssystem für uns Urheber*Innen nicht machbar sein?“ - Nina Grosse, Regisseurin und Drehbuchautorin

„Diese Chance wird sich nicht wiederholen. Daher ist jeder Versuch, die Umsetzung jetzt zu unterbrechen oder zu fragmentieren, ein inakzeptabler Angriff auf Urheber:innen und die ausübenden Künstler:innen. Wir brauchen stabile, nachhaltige, faire Regeln – und wir brauchen sie jetzt.“ - Matthias Hornschuh, Komponist

“Der Urheber sieht sich damit konfrontiert, dass seine Werke zügellos verbreitet werden, ohne dass er dafür eine Vergütung bekommt. Um so wichtiger ist es, dass wir endlich unsere Ansprüche auch da geltend machen können, wo mit unserem Content das große Geld verdient wird: Bei den Plattformen!" - Niki Stein, Regisseur und Drehbuchautor 

 

 Kontakt:

Bundesverband Regie e.V.

Jobst Christian Oetzmann / Regisseur & Beirat des Vorstands

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