ALG I – Anwartschaften auf Arbeitslosengeld während der Krise verlängern oder neu gewähren!

Pressemitteilung
Aufruf der deutschen Filmverbände:

Vergangenen Freitag hat der Bundesverband Herstellungs- und Produktionsleitung (BHP) gemeinsam mit dem Bundesverband Regie (BVR) einen Aufruf mit einem Vorschlag zu einer Gesetzesänderung des SGB III verfasst. Dieser wurde Arbeitsminister Hubertus Heil, Wirtschaftsminister Peter Altmaier sowie dem Ausschuss für Arbeit und Soziales im Bundestag zugesandt. Zwölf weitere Verbände, Gewerkschaften und Institutionen der Film- und TV-Industrie in Deutschland unterstützen diesen Aufruf.

Die Lage der Filmschaffenden: „Das Gros fällt durch den Rost!“

Die Lage der Filmschaffenden hat sich durch die Vielzahl der gesetzgeberischen Maßnahmen nur in Einzelfällen verbessert. Ohne Auswirkung bleiben die Hilfspakete für all jene, deren Ansprüche auf Arbeitslosengeld in den Wintermonaten traditionell aufgebraucht wurden und die nun seit Mitte Februar ohne Ansprüche auf Arbeitslosengeld sind oder deren Ansprüche innerhalb der nächsten Tage enden. Sie können nach derzeitiger Gesetzeslage nur ALG II beantragen, und sich der bisweilen zumindest subjektiv entwürdigenden Prozedur unterziehen, sich wirtschaftlich völlig zu entblößen, um noch Unterstützung für sich und ihre Familien erhalten zu können.

Bayern hat für drei Monate je Euro 1.000,00 für Mitglieder der KSK (Künstlersozialkasse) zugesagt. Die normalen angestellten Filmschaffenden, also das Gros der Betroffenen, fällt auch hier „durch den Rost“.

Die Problematik der kurzfristigen Beschäftigungen im Filmbereich ist bekannt. Häufig werden vorerst nur mündliche Absprachen getroffen. Während den im März 2020 durch den Shutdown betroffenen Arbeitnehmern aufgrund des Tarifvertrags über Kurzarbeit (Ergänzungstarifvertrag TVFF) Kurzarbeitergeld gewährt werden konnte, stehen die damals noch Aufgefangenen jetzt schon wieder auf der Straße. Oder diejenigen, die ihre Arbeit noch nicht aufgenommen hatten, noch immer. Neue Produktionen werden erst gar nicht begonnen. Die branchenüblich mündlich oder per Email erteilten Zusagen für neue Filmprojekte werden von den Produktionsfirmen einfach „verlegt“ und „verschoben“. Ein Hasardeur, wer hier seinen mündlich versprochenen Job trotz der vielfältigen Prozessrisiken einklagen würde, und auch noch Recht bekäme: Denn das wäre bei vielen Produzenten dann wohl sein letzter gewesen.

„Man muss es ganz klar sagen: Vielen Filmschaffenden droht Corona-Armut. Existenzängste und Perspektivlosigkeit sind schon real, während letzte Ersparnisse verbraucht werden und die Mai-Miete nicht bezahlt werden kann. Die Bundes- und Länderinitiativen erreichen das Gros der Filmschaffenden nicht. Der Shutdown bleibt trotz vermeintlicher Lockerungen real, sonstige Hilfen, etwa nach dem Infektionsschutzgesetz, sind nicht in Sicht.“ – äußert sich Stefan Hering, Vorstand BVR, zur aktuellen Lage.

Die Verbände fordern daher ­

  • Eine Verlängerung bestehender ALG I-Ansprüche für Arbeitslose, deren Arbeitslosenunterstützung in oder kurz nach der Krise endet/enden wird. 
  • Eine Neugewährung von ALG I-Anwartschaften für alle, die weder in einem Filmprojekt arbeiten, noch Kurzarbeitergeld beziehen konnten.

Der Zeitraum vom 01.03.2020 bis 31.05.2020, dem derzeit wahrscheinlichen Zeitpunkt, zu dem der Shutdown für die kurzfristig Beschäftigten endet, entspricht drei Monaten. Die im SGB III geregelten Anwartschaften (Dauer eines Anspruchs auf Arbeitslosengeld) müssen entsprechend verlängert werden, soweit ein Anspruch bereits entstanden war und nach dem 01.03.2020 und vor dem 31.05.2020 endete.

Gemeinsam haben vierzehn Verbände dem Bundestag konkrete Vorschläge für eine befristete Änderung des SGB III vorgelegt.

Die Neuregelung soll für den derzeit absehbaren Zeitraum des Shutdown in der Filmbranche gelten. Die Verbände gehen derzeit von einer Wiederaufnahme der Dreharbeiten Ende Mai 2020 aus. Soweit auch dann effektive Lockerungen nicht möglich sind, müsste erneut über eine Verlängerung nachgedacht werden.

„Die aufgetretenen existentiellen Probleme können z.B. auch durch die Erhaltung von Anwartschaftszeiten auf Arbeitslosengeld in der Krisenzeit abgemildert werden. Wir sprechen hier für die Film- und TV-Branche. Dabei ist uns absolut bewusst, dass Mitarbeiter*Innen anderer Branchen in ähnliche Notlagen geraten. Damit käme dieser Initiative eine umso größere Bedeutung und Dringlichkeit zu.“ So Marc O. Dreher, geschäftsführender Vorstand BHP.

 

Diese Initiative wird getragen von:

BHP - Bundesverband Herstellungs- und Produktionsleitung / www.b-hp.de

BVR - Bundesverband Regie e.V. / www.regieverband.de

BVK - Berufsverband Kinematographie e.V. / www.kinematografie.org

VSK - Verband der Berufsgruppen Szenenbild und Kostümbild e.V. / www.v-sk.de

VRFF - Die Mediengewerkschaft- BG Freie Produktionswirtschaft / www.vrff.de

BVB - Bundesverband Beleuchtung & Bühne e.V. / www.bvb-verband.de

BVC - Bundesverband Casting e.V. / www.castingverband.de

DAFF - Deutsche Akademie für Fernsehen e.V. / www.daff.tv

IGLBM - IG Licht und Bühne / www.iglbm.de

VDRSD - Verband der Requisiteure und Set Decorator e.V. / www.vdr-sd.de

Filmverband Südwest e.V. / www.filmverband-suedwest.de

BFS - Bundesverband Filmschnitt Editor e.V. / www.bfs-filmeditor.de

IDS - Interessenverband Deutscher Schauspieler e.V. / www.ids-ev.eu

BVFT – Berufsvereinigung Filmton e.V. / www.bvft.de