Podiumsdiskussion von BVR und VG Bild-Kunst während der Berlinale 2018

Verbandsnews
"Enteignet Europa die Urheber?" oder "Es brennt bei den Vergütungsanspüchen für die digitalen Medien."

Am 18.2.2018 fand in Berlin das vom BVR und der VG Bild-Kunst veranstaltete Panel zur laufenden EU-Gesetzgebung statt unter dem Titel: „Enteignet Europa die Urheber? oder „Es brennt bei den Vergütungsansprüchen für die digitalen Medien“ zum Stand der europäischen Urheber-Gesetzgebungsverfahren Rundfunk-Verordnung Cab/Sat und der Richtlinie „Copyright in the Digital Single Market“. Schwerpunkt war die Betrachtung der bald zu entscheidenden „Copyright-Richtlinie“.

Zu Gast waren Cécile Despringre von der SAA, dem Zusammenschluss der europäischen Verwertungsgesellschaften, Axel Voss, der Berichterstatter des zuständigen JURI- Ausschusses, Dr. Helga Trüpel von Bündnis90/Die Grünen im europäischen Parlament, Dr. Urban Pappi von der VG Bild-Kunst, die Juristin Prof. Dr. Katharina de la Durantaye von der Humboldt-Universität und der Regisseur und Autor Niki Stein. Moderiert wurde das Panel von Jobst Oetzmann.

In dem Für und Wider wurde deutlich - da waren sich alle Beteiligten einig - dass es nicht darum geht, ob ein Vergütungsanspruch erfolgen soll. Im Wesentlichen geht es um die Frage, wie ein Vergütungsanspruch konkret formuliert und wo er eingesetzt werden kann, und zwar so, dass er eine politische Mehrheit findet.

Die in Artikel 14-16 benannten Regelungen der Richtlinie ahmen Teile der deutschen Urhebergesetzgebung nach und enthalten u.a. einen Auskunftsanspruch, was sehr zu begrüßen ist. Doch gleichzeitig setzt sich jeder, der aufgrund der Auskünfte eine Anpassung seiner Vergütung erreichen will, dem Risiko des „blacklistings“ aus.

Regelungen wie in Italien, Frankreich, den Niederlanden oder in Estland und Polen zeigen, dass über Verwertungsgesellschaften abzurechnende Vergütungsansprüche durchaus rechtssicher und praktikabel sind.  

Die seit Jahrzehnten bestehenden Vergütungsansprüche für Kabelweiterleitung und Privatkopie haben für konstante und sichere Einnahmen für Filmurheber gesorgt. Verglichen mit den Komponisten und Textdichtern stehen sie dennoch deutlich schlechter da, da die GEMA als Erstrechtehalterin eine ungleich bessere Verhandlungsposition hat. Entsprechend hat sie mit den wesentlichen On-Demand-Diensten bereits Abschlüsse tätigen können.

Die seit 1992 bestehende Verleih- und Vermiet-Richtlinie 92/100/EWG bot jedoch den interessantesten Ansatz, einen Vergütungsanspruch für Filmurheber zu implementieren. Sie regelt eine zusätzliche Vergütung für Filmurheber für die Nutzung durch Videotheken und ist damit allein inhaltlich der analoge Vorläufer einer Regelung für die Nutzung durch on-Demand-Plattformen. Auch rechtlich und in den Formulierungen gibt es kaum Schwierigkeiten für eine Implementierung. Diese sind bereits im CULT-Ausschuss (Kultur) und im ITRE-Ausschuss (Industrie) des Europäischen Parlaments als Empfehlung beschlossen worden.

Allen Beteiligten war klar, dass On-Demand Vergütungen entscheidend dazu beitragen, dass die Filmurheber in Zukunft an den Nutzungen ihrer Werke teilhaben werden. Denn die klassischen Einnahmequellen der VG Bild-Kunst Kabel und Privatkopie werden durch den Wandel der Techniken sinken. Die Präsentationen von Cécile Despringre und Jobst Oetzmann zeichneten dazu ein eindringliches Bild. 

Zum ausführlichen Nachlesen ist hier das Transskript des Tonmitschnitts empfohlen, in das diese Präsentationen eingearbeitet sind.

Jobst Oetzmann

Dieser Link führt zum Videomitschnitt der Podiumsdiskussion.
Hier können Sie das Transskript des Tonmitschnitts als Text lesen